Profil
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg als Sponsor für Klinische Prüfungen
Für jede Klinische Prüfung, die nach Arzneimittelgesetz (AMG) bzw. Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) durchgeführt wird, muss ein Sponsor im Sinne des § 4 Abs. 24 AMG bzw. Nr. 63 Erwägungsgründe MDR benannt werden. Dieser Sponsor trägt die Gesamtverantwortung für die Klinische Prüfung.
Die Gesamtverantwortung des Sponsors umfasst insbesondere die Sicherstellung der Finanzierung, die Veranlassung und die Organisation der Klinischen Prüfung sowie deren Überwachung.
Einige Förderorganisationen (BMFTR/DLR, DFG) fordern die Benennung eines Sponsors sowie die Verpflichtung auf, die in der Leitlinie zur Guten Klinischen Praxis (ICH-GCP-Guideline) niedergelegten Grundsätze auch für Studien, die nicht dem AMG oder der MDR unterliegen.
