Good Clinical Practice - GCP
Leitgedanken von GCP sind:
- die Vereinbarkeit der Klinischen Prüfung mit Gesetz, ethischen Grundsätzen sowie deren Konkretisierung in der Deklaration von Helsinki
- der Beginn der Klinischen Prüfung mit einem minimalen Risiko und mit möglichst wenig Belastung für Prüfungsteilnehmer und Gesellschaft
- die Rechte, die Sicherheit und das Wohl der Prüfungsteilnehmer haben Vorrang vor den Interessen der Wissenschaft und Gesellschaft
- die Planung der Klinischen Prüfung muss vor dem Hintergrund der vorliegenden präklinischen und klinischen Daten vertretbar erscheinen
- es muss ein geeigneter, detaillierter Prüfplan/CIP vorliegen
- die Durchführung der Klinischen Prüfung wird in Übereinstimmung mit dem zuvor von der Ethikkommission "genehmigten" Prüfplan/ CIP durchgeführt
- eine angemessene Versorgung der Prüfungsteilnehmer duch einen qualifizierten Arzt ist sichergestellt
- alle teilnehmenden Personen, für die von ihnen auszuübenden Aufgaben, sind durch Aus- und Weiterbildung qualifiziert
- es erfolgt nach ordnungsgemäßer Aufklärung die schriftliche Einwilligung des Prüfungsteilnehmers
- eine ordnungsgemäße Dokumentation der Klinischen Prüfung zwecks Sicherstellung und Überprüfung ihres Nutzens ist gewährleistet
- Vertraulichkeits- und Datenschutzregelungen zum Schutz der Prüfungsteilnehmer werden eingehalten
- die Anwendung der Prüfmedikation erfolgt entsprechend des Prüfplans
- die Herstellung, Handhabung und Lagerung erfolgt gemäß der geltenden Guten Herstellungspraxis
- die Anwendung des Medizinprodukts erfolgt entsprechend des CIPs
- es ist ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet, welches entsprechend den schriftlichen Vorgaben Anwendung findet